Die Leichtigkeit eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz zu erhalten hat viel mit der Nationalität zu tun. EU-Bürger haben Vorrang vor dem Rest. Weil Arbeitserlaubnis automatisch Aufenthaltsgenehmigungen bedeutet, genießen EU-Bürger eine Reihe von Privilegien. Die Regelung des bilateralen Abkommens von 2002, welches von der Schweizer Regierung unterzeichnet wurde, beinhaltet, dass EU-Bürgern, EFTA-Mitgliedern sowie norwegischen und isländischen Bürgern Privilegien zukommen, die sonst für keine Bürger anderer Länder gewährt werden. Liechtenstein, ein weiteres EFTA-Mitglied kann die gleichen Privilegien genießen, jedoch unter bestimmten Bedingungen.